Daraufhin hat die Beschwerdegegnerin ihr Projekt überarbeitet. Hinsichtlich der Ummantelung und der Verschiebung weg vom Dachfirst ist sie dabei der Empfehlung der OLK gefolgt. Dass sie aus einer Mastkonstruktion zwei Kamine gemacht hat, entspricht jedoch nicht den Empfehlungen der OLK. Dementsprechend unklar ist es, wie die OLK darauf reagieren und wie sie die Projektänderung beurteilen würde. Dennoch wurde die Projektänderung der OLK nicht noch einmal vorgelegt. Das Argument der Vorinstanz, praxisgemäss werde die OLK nach Umsetzung der von ihr vorgeschlagenen Änderungen nicht nochmals um eine Stellungnahme gebeten, überzeugt nicht.