d) Die Gemeinde Hilterfingen hat in ihrem Amtsbericht vom 29. November 2018 sechs Alternativstandorte vorgeschlagen. Darauf hat die Beschwerdegegnerin mit Eingabe vom 25. Februar 2019 reagiert und zu allen Alternativstandorten Stellung genommen. Die Ausführungen der Beschwerdegegnerin sind jedoch nur beschränkt überzeugend. So geht die Beschwerdegegnerin hinsichtlich des Alternativstandorts Parzelle Nr. N.________ von der falschen Annahme aus, der Standort liege in einer Grünzone. Tatsächlich liegt der Standort jedoch in der Landwirtschaftszone. Die Aussage der Beschwerdegegnerin zum Alternativstandort Parzelle Nr. O.________ (Parzelle in der Gemeinde Oberhofen, E.__