Antennenanlagen nicht zugelassen. Die Baubewilligungsbehörde kann, in Absprache mit der Fachstelle, dem Bau einzelner Antennen zustimmen, wenn sie zur Wahrung der Kommunikationsfreiheit unabdingbar und in das Orts-, Siedlungs- und Landschaftsbild integriert sind. 4 Antennenanlagen sind in erster Linie in den Zonen für öffentliche Nutzungen, im Gewerbezentrum südlich der Oberstufenschule Hünibach, in einer Bautiefe entlang der Staatsstrasse sowie in der MK2 und der M3 zu erstellen. 5 In anderen Teilen der Gemeinde sind Antennenanlagen nur zulässig, wenn kein