Lediglich bei der Laufnummer 6 wurde die Leistung reduziert, nämlich um 50 W. Bei den Laufnummern 5 und 6 wurden zudem der Antennentyp und das Frequenzband gewechselt. Diese technischen Anpassungen führen dazu, dass der Immissionsgrenzwert am höchstbelasteten Ort für den kurzfristigen Aufenthalt (OKA) nicht mehr bloss zu 26.2 % sondern zu 63.7 % ausgeschöpft wird. Zudem führt die Anpassungen zu einer deutlichen Erhöhung der elektrischen Feldstärke beim Ort mit empfindlicher Nutzung (OMEN) Nr. 2 (L.________strasse 8, 1 OG). Die OMEN Nrn. 3 bis 5 (M.________strasse 13, 3. OG; M.________strasse 12a, 2. OG;