a) Die Beschwerdeführenden rügen, die Anpassung des Projekts durch die Beschwerdegegnerin sprenge den Rahmen einer Projektänderung im Sinne des Gesetzes. Es handle sich um eine wesentliche Änderung des Bauvorhabens, für die eine erneute Publikation notwendig sei. Daher sei die Baubewilligung aufzuheben und die Sache an die Vorinstanz zur Durchführung eines Bauverfahrens zurückzuweisen.