Folglich handelt es sich beim angefochtenen Entscheid nicht um einen Gesamtentscheid, sondern um einen "gewöhnlichen" Bauentscheid. Bauentscheide können nach Art. 40 Abs. 1 BauG3 innert 30 Tagen seit Eröffnung mit Baubeschwerde bei der BVE angefochten werden. Die BVE ist somit zur Beurteilung der beiden Beschwerden gegen den Bauentscheid zuständig.