AWI teilt mit Stellungnahme vom 2. September 2019 mit, für den Bereich des Schutzes vor nichtionisierender Strahlung ergäben sich aus den Beschwerden keine neuen Erkenntnisse, am Fachbericht vom 19. März 2019 werde festgehalten. Die Beschwerdegegnerin beantragt in ihrer Beschwerdeantwort vom 11. September 2019, die Beschwerden seien abzuweisen, soweit darauf einzutreten sei. Die Gemeinde Hilterfingen teilte mit Schreiben vom 12. September 2019 mit, sie verzichte auf eine weitere Stellungnahme zum Bauvorhaben.