2. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden 1 bis 3 am 8. August 2019 gemeinsam Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Ebenfalls am 8. August 2019 erhoben 76 weitere Beschwerdeführende (Einsprechergruppe 1 und Beschwerdeführende 78 bis 80) gemeinsam Beschwerde bei der BVE; mit Schreiben vom 16. August 2019 teilte der Parteianwalt der 76 Beschwerdeführenden mit, ein weiterer Beschwerdeführender aus der Einprechergruppe 1 schliesse sich dieser Beschwerde an (in der Folge: Beschwerdeführende 4 bis 80). In beiden Beschwerden wird beantragt, der Gesamtbauentscheid vom 8. Juli 2019 sei aufzuheben und dem Bauvorhaben sei der Bauabschlag zu erteilen.