1. Die Beschwerdegegnerin reichte am 29. August 2018 bei der Gemeinde Hilterfingen ein Baugesuch ein für den Neubau einer Mobilfunkanlage mit neuen Antennen und Systemtechnik auf Parzelle Hilterfingen Grundbuchblatt Nr. K.________. Die Parzelle liegt in der Wohnzone 2 E2. Gegen das Bauvorhaben erhoben unter anderen die Beschwerdeführenden Einsprache. In der Folge reichte die Beschwerdegegnerin eine Projektänderung vom 14. Februar 2019 ein. Mit "Gesamtbauentscheid" vom 8. Juli 2019 erteilte das Regierungsstatthalteramt Thun die Baubewilligung.