1. Die Beschwerde wird gutgeheissen. Der Gesamtentscheid der Gemeinde Amsoldingen vom 5. Juli 2019 wird hinsichtlich des Bauvorhabens "Sanierung der Zufahrtsstrasse zum C.________ 2" aufgehoben. Auch die Kostenverfügung dieses RA Nr. 110/2019/132 Seite 12 von 13 Entscheids (Ziffer 4.3) sowie die Verfügung des AGR vom 29. Mai 2019 werden aufgehoben. Die Sache wird zur Fortsetzung des Verfahrens im Sinne der Erwägungen an die Vorinstanz zurückgewiesen. 2. Es werden keine Verfahrenskosten erhoben. 3. Es werden keine Parteikosten gesprochen. IV. Eröffnung