c) Die amtlichen Kosten für das erstinstanzliche Baubewilligungsverfahren vor der Vorinstanz betragen Fr. 2'563.00 (Ziffer 4.3 des angefochtenen Entscheids). Eine nähere Kostenzusammenstellung findet sich weder im Entscheid noch in den zugestellten Vorakten, weshalb sich diese Kosten nicht auf die beiden Bauvorhaben aufteilen lassen. Die Kostenverfügung ist daher trotz der bloss teilweisen Aufhebung des angefochtenen Entscheids ganz aufzuheben. Die amtlichen Kosten im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben "Anschluss der Liegenschaft C._____