von der Zielsetzung, die weitere Asphaltierung von Wanderwegen zu verhindern, abgewichen werden.22 Gleichzeitig ist aber zu berücksichtigen, dass es sich vorliegend gemäss Sachplan nicht um eine Hauptwanderroute, sondern um eine Ergänzungsroute handelt, und dass diese auf einem Abschnitt des unteren Teilstücks bereits als Hartbelag geführt ist. Bei der Interessenabwägung ist auch miteinzubeziehen, dass der umstrittene Weg durch verschiedene Schutzgebiete führt (geschützte Moorlandschaft, BLN-Gebiet).