RPG, Art. 1 FWG). Das FWG will unter anderem dem drohenden Verschwinden von Fuss- und Wanderwegen durch Teerung, durch Ausbau und Beanspruchung durch den motorisierten Verkehr und der Unterbrechung bestehender Wegverbindungen durch bauliche Massnahmen zugunsten Dritter entgegenwirken.18 Bei der Interessenabwägung ist zu beachten, dass die zunehmende Asphaltierung von Wanderwegen Ausgangspunkt für die Schaffung von Art. 37quater aBV19 (heute: Art. 88 BV20) war.21 Es darf deshalb nicht leichthin 16 VGE 2012/78 vom 12. November 2012 E. 5.1 mit Hinweisen. 17 Bundesgesetz vom 22. Juni 1979 über die Raumplanung (Raumplanungsgesetz, RPG; SR 700).