Die Gemeinde entgegnet in ihrer Stellungnahme vom 3. September 2019, das untere Wegstück, welches vollumfänglich mit Beton befestigt werden soll, werde im Sachplan Wanderroutennetz bereits als vollbefestigt geführt. Das obere Teilstück werde bewusst nicht vollflächig, sondern nur in den Fahrspuren befestigt. In der der Mitte bleibe ein Grünstreifen. Somit verändere sich gegenüber dem Sachplan Wanderroutennetz nichts. Der gesamte Abschnitt von K.________ bis L.________, auf welchem sich der projektierte RA Nr. 110/2019/132 Seite 7 von 13