b) Der Beschwerdeführer rügt, er habe im Fachbericht beantragt, die Bewilligung sei nicht zu erteilen, da der Wanderweg mit einem für Wanderer ungeeigneten Belag versehen werden solle und ein entsprechender Ersatz fehle. Die Gemeinde sei auf seine Forderung nicht eingegangen. Der im FWG beschriebene Zielzustand für das Wanderwegnetz laute, dass dieses keine grösseren Wegstrecken mit ungeeigneten Belägen enthalten solle. Um diesen Zielzustand zu erreichen, sei Ersatz auch für kürzere Belagsstrecken erforderlich, da sonst daraus über die Zeit grössere Belagsstrecken entstünden.