Der betreffende Weg ist Teil der im kantonalen Sachplan Wanderroutennetz eingetragenen Ergänzungsroute I.________ Die rund 90 m des unteren Wegstücks mit Asphaltgranulat sind im Sachplan als Ergänzungsroute mit Hartbelag verzeichnet, der Rest des betroffenen Abschnitts (rund 30 m des unteren Wegstücks, rund 170 m des oberen Wegstücks) als Ergänzungsroute mit Naturbelag. Der Weg ist zudem Teil der im Bundesinventar der historischen Verkehrswege der Schweiz (IVS) inventarisierten Strecke J.________ von lokaler Bedeutung mit Substanz.