vollflächige Neubetonierung auf einer Länge von rund 30 m. Im oberen Teilstück dieses Weges mit einer Länge von rund 170 m (im bewilligten Situationsplan rot eingetragen, bezeichnet als "oberes Teilstück") bewilligte die Gemeinde mit dem angefochtenen Entscheid den Einbau von Beton im Bereich der Fahrspuren.