b) Mit dem angefochtenen Entscheid bewilligte die Vorinstanz die Sanierung der Zufahrtsstrasse zum C.________ 2 und den Anschluss der Liegenschaft C.________ 2 an die Abwasserreinigungsanlage. Der Beschwerdeführer beantragt zwar die Aufhebung des gesamten Bauentscheids. Als kantonale Fachstelle für Fuss- und Wanderwege wehrt er sich aber einzig gegen die Sanierung der Zufahrtsstrasse. Der Antrag ist daher unter Zuhilfenahme der Begründung so zu verstehen, dass der Beschwerdeführer bloss die Aufhebung der Baubewilligung hinsichtlich dieser Sanierung verlangt. Der ebenfalls bewilligte Anschluss der Liegenschaft C.______