Energiedirektion (Organisationsverordnung BVE, OrV BVE; BSG 152.221.191). RA Nr. 110/2019/132 Seite 3 von 13 Mit Verfügung vom 18. September 2019 verlangte das Rechtsamt von der Gemeinde weitere Vorakten und gab den Verfahrensbeteiligten Gelegenheit zur Einreichung einer allfälligen weiteren Stellungnahme. Die Gemeinde reichte die Vorakten mit Schreiben vom 26. September 2019 ein. Von der Gelegenheit zur Stellungnahme machten die Verfahrensbeteiligten nicht Gebrauch. 4. Auf die Rechtsschriften wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen