2. Gegen diesen Entscheid reichte der Beschwerdeführer am 8. August 2019 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Er beantragt die Aufhebung des Entscheids vom 5. Juli 2019. Eventualiter sei die Sache zur Neubeurteilung an die Baubewilligungsbehörde zurückzuweisen unter gleichzeitiger Anweisung an die Gemeinde, ihr Wanderroutennetz gemäss den Qualitätsanforderungen des Sachplans Wanderroutennetz des Kantons Bern zu überprüfen und gesamthaft zu verbessern.