Mit Fachbericht "Wanderweg und IVS" vom 3. April 2019 beantragte der Beschwerdeführer, die Bewilligung nicht zu erteilen. Er begründete dies damit, dass mit dem Vorhaben der Wanderweg auf einer grösseren Strecke mit einem für Wanderer ungeeigneten Belag versehen werde und ein entsprechender Ersatz gemäss Art. 7 FWG2 fehle. Mit Verfügung vom 29. Mai 2019 bewilligte das AGR das Bauvorhaben als zonenkonform. Gestützt auf diese Verfügung erteilte die Gemeinde mit Gesamtentscheid vom 5. Juli 2019 die Baubewilligung.