f) Das Strasseninspektorat Oberaargau erklärte im Beschwerdeverfahren, wegen der hohen Fahrgeschwindigkeit, dem hohen Verkehrsaufkommen, der Überholmöglichkeit sowie der relativ nahe und quer zur Fahrbahn angeordneten, freistehenden Reklamen werde das Vorhaben bezüglich Ablenkung als problematisch erachtet. Die Gemeinde erkennt keine Verkehrsgefährdung, begründet dies aber nicht weiter.