a) Die Vorinstanz erteilte den Bauabschlag gestützt auf die negative Beurteilung des Bauvorhabens durch das Strasseninspektorat Oberaargau (OIK IV). Dieses hatte in seinem Amtsbericht Strassenbaupolizei ausgeführt, die zwei Plakatstellen seien im Ausserortsbereich der stark belasteten Umfahrungsstrasse vorgesehen. Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit betrage 80 km/h. Bei der hohen maximalen Geschwindigkeit, der Überholmöglichkeit, dem relativ hohen Verkehrsaufkommen sowie wegen der quer zur Fahrbahn angeordneten, freistehenden Fremdreklamen führe das Vorhaben zu einer spürbaren Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit durch Ablenkung.4