3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet1, holte die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch. Gleichzeitig erhielt das Strasseninspektorat Gelegenheit, zur Beschwerde Stellung zu nehmen. Mit Vernehmlassung vom 6. September 2019 beantragt das Regierungsstatthalteramt Oberaargau die Abweisung der Beschwerde. Die Gemeinde beantragt mit Stellungnahme vom 21. August 2019 die Bewilligung des Baugesuchs. Das Strasseninspektorat nahm mit Eingabe vom 26. August 2019 Stellung zur Beschwerde. 4. Auf die Rechtsschriften und Vorakten wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen