Das Strasseninspektorat Oberaargau des kantonalen Tiefbauamts, Oberingenieurkreis IV (OIK IV), beurteilte das Bauvorhaben in Bezug auf die Verkehrssicherheit negativ und beantragte, die Baubewilligung sei nicht zu erteilen. RA Nr. 110/2019/130 Seite 2 von 10 Mit Gesamtbauentscheid vom 19. Juli 2019 erteilte das Regierungsstatthalteramt Oberaargau dem Vorhaben den Bauabschlag.