Diese wird aber durch das öffentliche Baurecht nicht geschützt. Die Anwohnerinnen und Anwohner können nur verlangen, dass ein Gebäude die baupolizeilichen Masse einhält. Sie müssen dulden, dass ihnen ein baurechtskonformes Gebäude die Aussicht entzieht.19 Vorschriften, die die Verwendung von Holz als Fassadenmaterial verbieten würden, sind nicht vorhanden. Wie die Fotos zeigen, gibt es zudem auf einer benachbarten Parzelle bereits ein Gebäude, das teilweise mit Holz verschalt ist. Die Fenstergestaltung orientiert sich an der bestehenden Fenstergestaltung und weicht nicht von der quartierüblichen Gestaltung ab.