Die anderen Baudenkmäler an der K.________strasse befinden sich mindestens 160 m vom Bauvorhaben entfernt. Es kann deshalb ausgeschlossen werden, dass die geplante Aufstockung als beeinträchtigende Veränderung in der Umgebung der Baudenkmäler wahrgenommen wird (vgl. dazu Art. 10b Abs. 1 BauG).