Die Kniestockhöhe ist der Höhenunterschied zwischen der Oberkante des Dachgeschossbodens im Rohbau und der Schnittlinie der Fassadenflucht mit der Oberkante der Dachkonstruktion (Art. 16 Abs. 1 BMBV). Es trifft zu, dass die Kniestockhöhen im bewilligten Plan "Grundrisse, Fassaden, Schnitte" nicht richtig eingezeichnet sind. Vermasst ist bloss der Höhenunterschied zwischen Oberkante Dachgeschossboden und Unterkante Dachkonstruktion. Dieser beträgt maximal 0.714 m. Gemäss den nachvollziehbaren Angaben der Vorinstanz beträgt die Kniestockhöhe auf der Westseite (Estrich) 0.39 m und auf der Ostseite (Atelier/Lager) 0.98 m.14