a) Die Beschwerdeführenden machen geltend, entgegen der Auffassung der Vorinstanz könnten die von der Beschwerdegegnerschaft auf dem bestehenden Dach fixierten Holzstücke nicht als Profile bezeichnet werden. Weder die Dachneigung, noch die Dachoberkante noch die verlängerten Dachvorsprünge seien erkennbar. Damit könnten sich die Nachbarn kein genaues Bild darüber machen, wie das Dach nach dem Ausbau aussehen werde, wie hoch es sein werde und welche Auswirkungen der fertige Ausbau auf das Strassenbild und die benachbarten Liegenschaften haben werde. Wenn die Profile richtig abgesteckt worden wären, hätten weitere Nachbarn das Bauprojekt beanstandet.