Im vorliegenden Fall bleiben Lage und Grundfläche, Zufahrt und Abstellplätze ebenso unverändert wie die Abstände von den Strassen, den benachbarten Grundstücke oder Gebäude. Das Bauvorhaben führt zu keiner Veränderung des Gebäudegrundrisses, die im Situationsplan ersichtlich wäre.