c) Gegenstand des vorliegenden Baubewilligungsverfahrens ist (abgesehen von der Terrainfeststellung) die Dachsanierung mit Aufstockung und Ausbau. Das Baugesuch betrifft somit einzig das Dachgeschoss. Kellergeschoss, Erdgeschoss und Obergeschoss bleiben ebenso unverändert wie die Umgebungsgestaltung. Dass für die Beurteilung des fraglichen Bauvorhabens weniger Planunterlagen notwendig sind, als für den Neubau eines Gebäudes, versteht sich unter diesen Umständen von selbst. Im vorliegenden Fall bleiben Lage und Grundfläche, Zufahrt und Abstellplätze ebenso unverändert wie die Abstände von den Strassen, den benachbarten Grundstücke oder Gebäude.