Plänen darzustellen.10 Das Baubewilligungsdekret regelt in den Art. 10 ff. BewD Form und Inhalt der Baueingabe näher. Für das Baugesuch ist das amtliche Formular zu verwenden. Dem Baugesuch sind der Situationsplan, die Projektpläne und die allenfalls erforderlichen weiteren Unterlagen beizulegen (vgl. Art. 10 BewD). Der Situationsplan ist im vermessenen Kantonsgebiet auf einer von der Nachführungsgeometerin oder vom Nachführungsgeometer unterzeichneten Kopie des Plans für das Grundbuch zu erstellen (Art. 12 Abs. 1 BewD). Die Projektverfasserinnen und Projektverfasser haben auf dieser Kopie die in Art.