3. Unvollständige Baugesuchsunterlagen a) Die Beschwerdeführenden machen geltend, die Baugesuchsunterlagen würden nicht den Vorgaben von Art. 10 BewD9 entsprechen. Entgegen der Annahme der Vorinstanz sei der Plan mit dem Titel "Terrainfeststellung vom 28.6.2018" kein Situationsplan im Sinne von Art. 12 und Art. 13 BewD. Aus dem eingereichten Plan seien die Grenzen und Nummern der Parzellen und Nachbarparzellen, die vorhandenen und bewilligten Anlagen, die Nutzungszone, der Massstab und die Nordrichtung, die Lage und Grundfläche, die Zufahrt und Abstellplätze usw. nicht ersichtlich. Der vorgelegte Plan sei unvollständig. Daher sei das Baugesuch abzuweisen.