Vorhaben entspreche nicht dem Gestaltungsgrundsatz von Art. 411 GBR8, lediglich ausführte, für die Beurteilung der Einsprachepunkte im Zusammenhang mit dem Orts- uns Landschaftsbild könne sie selber Stellung beziehen oder eine unabhängige Fachstelle zum Fachbericht einladen. Sie hat aber bereits in Ziff. 3.5 Bst. h zur Frage der Einpassung in das Ortsbild Stellung genommen und insbesondere ausgeführt, das Gebäude I.________strasse sei das höchste Gebäude im Quartier, die Gebäudehöhe sei eingehalten. Es werde eine Weiterentwicklung des Quartiers mit Sanierungen und Ersatzneubauten stattfinden.