3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet1, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. In ihrer Beschwerdeantwort vom 17. Januar 2019 beantragt die Beschwerdegegnerschaft die Abweisung der Beschwerde. Ihr Vorhaben entspreche dem Baureglement. In ihrer ergänzenden Stellungnahme vom 28. Januar 2019 nahmen sie zu verschiedenen Beschwerdebeilagen Stellung und reichten zwei Fotos ein. In ihrer Beschwerdevernehmlassung vom 30. Januar 2019 verzichtete die Gemeinde auf eine umfassende Stellungnahme. Auf die Rechtsschriften und die Vorakten wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den Erwägungen eingegangen.