Eventuell sei das Baugesuch zur Neuauflage und Neubeurteilung an die Baubewilligungsbehörde zurückzuweisen. Sie machen insbesondere geltend, die Baugesuchsunterlagen seien unvollständig, das Bauvorhaben sei unrichtig profiliert worden, die baupolizeilichen Masse würden nicht eingehalten, die Dachgestaltung entspreche nicht den Bauvorschriften und das Bauprojekt beeinträchtige das Orts- und Landschaftsbild.