2. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden am 14. Januar 2019 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Sie beantragen, die Baubewilligung vom 12. Dezember 2018 sei aufzuheben und es sei der Bauabschlag zu verfügen. Eventuell sei das Baugesuch zur Neuauflage und Neubeurteilung an die Baubewilligungsbehörde zurückzuweisen.