3. Es wird festgestellt, dass der Bauentscheid der Gemeinde Sumiswald vom 12. Juli 2019 betreffend die wärmetechnische Fassadensanierung an der Ostseite des Gebäudes J.________weg 3 Parzelle Sumiswald Gbbl. Nr. K.________ in Rechtskraft erwachsen ist. 4. Dem Beschwerdeführer 3 werden Verfahrenskosten von Fr. 500.– zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 5. Der Beschwerdegegnerin werden Verfahrenskosten von Fr. 1'000.– zur Bezahlung auferlegt. Das Inkasso erfolgt mit separater Zahlungseinladung.