1. Auf die Beschwerde des Beschwerdeführers 3 wird nicht eingetreten. 2. Die Beschwerde der Beschwerdeführenden 1 und 2 wird gutgeheissen, soweit darauf eingetreten werden kann. Der Bauentscheid der Gemeinde Sumiswald vom 12. Juli 2019 wird betreffend den Anbau des Vordachs an der Ostfassade aufgehoben und die Sache wird zur Fortsetzung des Verfahrens im Sinne der Erwägungen an die Gemeinde zurückgewiesen.