Regenabwasser auf der Bauparzelle gewässerschutzkonform versickert. Für die Beurteilung der Entwässerung sind die Versickerungsrichtlinien des Amtes für Wasser und Abfall (AWA) zu beachten.17 Falls nötig, kann das AWA zur Beurteilung der Versickerungssituation beigezogen werden. 6. Rückweisung