Seine Verletzung führt grundsätzlich zur Aufhebung des angefochtenen Entscheids. Eine Gehörsverletzung kann aber dann geheilt werden, wenn die Rechtsmittelinstanz dieselbe Kognition hat wie die Vorinstanz und der beschwerdeführenden Person aus der Heilung kein Nachteil erwächst.15 Die Heilung des Verfahrensmangels durch die BVD fällt im vorliegenden Fall jedoch ausser Betracht, weil der angefochtene Bauentscheid auch aus anderen Gründen aufzuheben ist, wie die nachfolgenden Ausführungen zeigen (vgl. Erwägung 6).