Absatz 8: Ist es rechtens, dass jedermann vor einer Baubewilligung mit dem Bau beginnen darf." Auch diese Vorbringen haben baupolizeilichen Charakter, weshalb darauf nicht eingetreten wird. Überdies ist unklar, was die Beschwerdeführenden 1 und 2 mit diesen Vorbringen zu ihren Gunsten ableiten wollen.