b) Anfechtungsobjekt ist vorliegend der Bauentschied der Gemeinde Sumiswald vom 12. Juli 2019. Dieser umfasst die Baubewilligung für die wärmetechnische Sanierung der Ostfassade des Gebäudes J.________weg 3 auf einer Länge von 11.50 m und die Baubewilligung für den Anbau eines Vordachs an der sanierten Ostfassade des Gebäudes J.________weg 3. Nicht Gegenstand des Bauentscheids ist demgegenüber der vorspringende Fassadenteil auf der Ostseite des Gebäudes J.________weg 3 bei der Ausfahrt auf den J.________weg.