a BauG zu bejahen. Auf die Beschwerde der Beschwerdeführenden 1 und 2 ist folglich einzutreten. 3. Beschwerdebefugnis des Beschwerdeführers 3 a) Umstritten ist zudem die Beschwerdelegitimation des Beschwerdeführers 3. Die Beschwerdegegnerin ist die Meinung, der Beschwerdeführer 3 sei durch das bewilligte Vorhaben nicht besonders berührt. Es handle sich dabei um ein kleines Bauvorhaben, das vom Grundstück des Beschwerdeführers aus nicht zu sehen sei.