Dass es sich hier um Rechtsmittel gegen den Bauentscheid handelt, ergibt sich somit auch aus dem Verhalten der Beschwerdeführenden im Beschwerdeverfahren. Die Beschwerdeführenden 1 und 2 und der Beschwerdeführer 3 sind folglich im Beschwerdeverfahren als Parteien zu behandeln und tragen entsprechend ein Kostenrisiko.2 b) Bauentscheide können nach Art. 40 Abs. 1 BauG3 innert 30 Tagen seit Eröffnung mit Baubeschwerde bei der BVD angefochten werden. Die Beschwerdeführenden 1 und 2 und der Beschwerdeführer 3 reichten ihre Beschwerden fristgerecht innert der 30-tägigen Beschwerdefrist ein.