Auf mehrmaliges Nachfragen hin, teilte der Beschwerdeführer 3 der BVD mit Schreiben vom 4. Oktober 2019 jedoch mit, er beantrage, dass der ausgeführte Anbau des Vordachs gemäss Baugesuch zurückzubauen sei. Auch die Beschwerdeführenden 1 und 2 beantragten, es sei der Anbau des Vordachs an der Ostfassade zurückzubauen. Sinngemäss verlangen sie damit die Aufhebung des Bauentscheids. Sie kritisieren unter anderem, sie hätten als Nachbarn über das Baubewilligungsverfahren informiert werden müssen. Weiter rügen sie, dass das Regenabwasser, das auf dem Vordach anfalle, versickere nicht korrekt.