a) Die Beschwerdeführenden 1 und 2 sowie der Beschwerdeführer 3 wehren sich in ihren als "Baubeschwerde" betitelten Eingaben vom 4. August und 5. August 2019 gegen den Bauentscheid der Gemeinde Sumiswald vom 12. Juli 2019. Aus der Rechtsschrift vom 4. August 2019 des Beschwerdeführers 3 ging anfangs nicht klar hervor, ob er zweifellos ein Rechtsmittel gegen den Bauentscheid ergreifen wollte. Auf mehrmaliges Nachfragen hin, teilte der Beschwerdeführer 3 der BVD mit Schreiben vom 4. Oktober 2019 jedoch mit, er beantrage, dass der ausgeführte Anbau des Vordachs gemäss Baugesuch zurückzubauen sei.