auch als Baubeschwerde behandelt werden solle. Mit Schreiben vom 4. Oktober 2019 stellte der Beschwerdeführer 3 den Antrag, es sei der ausgeführte Anbau gemäss Baugesuch zurückzubauen. Weiter machte er von der Möglichkeit Gebrauch, Schlussbemerkungen einzureichen. In seiner als "Schlussbemerkungen" betitelten Eingabe vom 16. Oktober 2019 erklärte der Beschwerdeführer 3, er beanstande lediglich die Ausführung des Vordachs. Weiter forderte er, es sei der Schotterplatz im Bereich des Vordachs zurückzubauen und die Grünfläche wiederherzustellen. Auch ist er der Auffassung, dass für den Bau eines Parkplatzes unter dem Vordach kein Baugesuch eingegeben worden sei.