Zudem verlangen sie sinngemäss die Schaffung von rechtskonformen Sichtverhältnissen bei der Ausfahrt in den J.________weg. Sie bringen zusammengefasst vor, sie seien weder von der Bauherrschaft über das Bauvorhaben informiert noch sei das Vorhaben öffentlich publiziert worden. Weiter bemängeln sie, das Vorhaben sei ohne definitiven Bauentscheid ausgeführt worden und schränke das Wegrecht zugunsten ihrer Parzelle Nr. A.________ ein. Ausserdem kritisieren sie die Sichtverhältnisse bei der Ausfahrt in den J.________weg. Schliesslich sind sie der Meinung, durch das Dachabwasser, das oberirdisch abfliesse, entstehe eine zusätzliche Gefährdung.