2. Gegen den Bauentscheid vom 12. Juli 2019 reichten die Beschwerdeführenden 1 und 2 mit Eingabe vom 5. August 2019 und der Beschwerdeführer 3 mit Eingabe vom 4. August 2019 je getrennt Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE), seit 1. Januar 2020 Bau- und Verkehrsdirektion (BVD), ein. Die Beschwerdeführenden 1 und 2 beantragen den Rückbau des angebauten Vordachs an der Ostfassade. Zudem verlangen sie sinngemäss die Schaffung von rechtskonformen Sichtverhältnissen bei der Ausfahrt in den J.________weg.